Feuerwehrpläne – wer sie benötigt und was vorgeschrieben ist
Für Sonderbauten wie öffentliche Versammlungsstätten, Schulen, Kindergärten, Industriebetriebe und größere Verkaufsstätten sind Feuerwehrpläne vorgeschrieben.
Ebenso müssen Industriegebäude mit einer Fläche von mehr als 2.500 Quadratmetern über einen Feuerwehrplan verfügen. Objekte mit eingebauten Brandmeldeanlagen benötigen auch immer Feuerwehrpläne.