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Schulungen

Auf unserer Internetseite www.brandschutz-schulungen.com erfahren Sie alle Details über unsere Schulungen können diese direkt anfragen. Wir bieten auch Online-Schulungen per Videokonferenz an.

Brandschutzhelfer

Die Arbeitsstättenregel (ASR) A2.2 konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung mit und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten und die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen. Sie wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben und ist verbindlich für alle Arbeitsstätten. Der Arbeitgeber hat demnach eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z.B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität, sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z.B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel zu berücksichtigen. Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöschgeräten, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung.

BrandschutzbeauftragterWir bilden Ihre Mitarbeiter/innen zu Brandschutzhelfern aus.

Lehrinhalte der Schulungen zum Brandschutzhelfer:
1. Vorbeugender Brandschutz
2. Gefahren durch Brände
3. Verhalten im Brandfall
4. Feuerlöscheinrichtungen
5. Praktische Löschübungen

Brandschutzordnungen

Gemäß DIN 14096 müssen Ihre Mitarbeiter im Rahmen der Brandschutzordnung einmal jährlich geschult werden. Diese Schulung führen wir gerne für Sie in Ihrem Hause durch, mit praktischen Übungen und unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten. Erstellung von Teil A, B und C.

Einweisung in Räumungs- und Evakuierungskonzepte und Durchführung einer Übung

EvakuierungskonzepteSie haben ein Räumungs- und Evakuierungskonzept und möchten Ihre Mitarbeiter damit vertraut machen und den Ernstfall proben? Wir führen diese Schulung gern für Sie durch, damit im Ernstfall keine lebensrettende Zeit verstreicht.

Feuerlöschmittel

Jeder Mitarbeiter sollte die Feuerlöschmittel in einem Betrieb kennen und mit dem Umgang vertraut sein. Im Ernstfall kann Routine beim Einsatz von Feuerlöschmitteln Leben retten.

Wir schulen den Umgang mit Feuerlöschmitteln theoretisch und mit praktischen Übungen.

Mitarbeiter/-innen Krankenhauseinsatzleitung

KrankenhauseinsatzpläneSie stehen vor der Aufgabe einen Krankenhauseinsatzplan umzusetzen. Kein Problem, wir helfen Ihnen gerne dabei und bilden die Mitarbeiter/innen der Krankenhauseinsatzleitung in Theorie und Praxis aus.